Abeschlossene berufsschule gleich hauptschulabschluß

Die berufsbildenden Schulen ermöglichen auch den Erwerb schulischer Abschlüsse und befähigen, nach Maßgabe dieser Abschlüsse den Bildungsweg im Sekundarbereich II, bzw. an einer Fachhochschule oder Universität fortzusetzen. Erworben werden kann

der Hauptschulabschluss (§ 25 BbS-VO)
im Berufsvorbereitungsjahr, in der Berufsseinstiegsklasse und der Berufsschule für Ausbildungsberufe nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42 m Handwerksordnung,

der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (§ 26 BbS-VO)
an der Berufsschule und der einjährigen Berufsfachschule nach Anlage 3 BbS-VO,

der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (§ 27 BbS-VO)
mit dem Berufsschulabschluss und einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung,
an der Berufsfachschule - Kosmetik -, der Berufsfachschule - Pflegeassistenz - oder der zweijährigen Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 2 Anlage 3 BbS-VO,

der Erweiterte Sekundarabschluss I (§ 28 BbS-VO)

an bestimmten berufsqualifizierenden Berufsfachschulen nach Anlage 4 BbS-VO und

bei bestimmten qualifizierten Leistungen an einjährigen Berufsfachschulen nach Anlage 3 BbS-VO oder an allen Bildungsgängen berufsbildender Schulen, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss vermitteln,

die Fachhochschulreife (§ 29 BbS-VO)

an der Fachoberschule,

an allen mindestens zweijährigen Fachschulen und

an Ergänzungsbildungsgängen zum Erwerb der Fachhochschulreife nach § 6 der Anlage 5 zu § 33 BbS-VO in Verbindung mit dem Besuch der Berufsschule, bestimmter berufsqualifizierender Berufsfachschulen oder bestimmter Lehrgänge für andere als ärztliche Heilberufe.

die fachgebundene Hochschulreife (§ 30 BbS-VO)
an Berufsoberschulen,

die allgemeine Hochschulreife (§ 31 BbS-VO)
am Beruflichen Gymnasium und unter bestimmten Voraussetzungen an der Berufsoberschule.

Für den Erwerb der Abschlüsse gelten teilweise sehr differenzierte oder bei doppelqualifizierenden Bildungsgängen auch zusätzliche Voraussetzungen, die insbesondere den §§ 25 bis 31 der BbS-VO entnommen werden können. Der Erwerb der Fachhochschulreife beim Abbruch eines Beruflichen Gymnasiums regelt sich nach den §§ 1, 17 und 18 der AVO-GOBAK. Für die Durchführung des einjährigen Praktikums gibt es besondere Hinweise.

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Nachträgliche Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Berufsschulabschlusses mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ehemals: Hauptschulabschluss) oder dem mittleren Schulabschluss (ehemals: Realschulabschluss)

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule entspricht in seinen Berechtigungen dem Abschlusszeugnis des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ehemals: Hauptschulabschluss). Den Berechtigungen des Abschlusszeugnisses eines mittleren Schulabschlusses (ehemals: Realschulabschluss) entspricht das Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ein Notendurchschnitt (berechnet aus allen Fächern mit Ausnahme des Sportunterrichts) von mindestens 3,0 
  • ausreichende und nachgewiesene Kenntnisse in einer Fremdsprache 
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Ob die Gleichwertigkeiten gegeben sind, wird in Hamburg seit dem Schuljahr 1997/98 im Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. Hamburger Zeugnisse, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, bedürfen nachträglich einer entsprechenden Bescheinigung, die beim Vorliegen der Voraussetzungen vom Beratungsteam des Schulinformationszentrum ausgestellt wird.

Benötigte Unterlagen:
Für die nachträgliche Zuerkennung eines ersten allgemeinbildendenden Schulabschlusses (ehemals Hauptschulabschluss) ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.

Für die nachträgliche Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses (ehemals Realschulabschluss) sind als Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis des ersten allgemeinbildendenden Schulabschlusses sowie Abschlusszeugnis der Berufsschule und Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis der Kammer im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien.

Ist der erste allgemeinbildendende Schulabschluss bzw. das Hauptschulzeugnis oder/und das Berufsschulzeugnis nicht in Hamburg erworben worden, sondern in einem anderen deutschen Land, erfordert der Gleichwertigkeitsnachweis zusätzlich die Vorlage weiterer Dokumente: einer Bestätigung der Berufsschule über die Anzahl der unterrichteten Schulwochenstunden (mind. 12 Wochenstunden) sowie alle Hauptschulzeugnisse ab Klasse 5 im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien.

Bitte vereinbaren Sie für die Prüfung Ihrer Unterlagen eine Termin. Sie erreichen das Schulinformationszentrum montags und dienstags zwischen 9 und 17 Uhr, mittwochs und freitags zwischen 9 und 13 Uhr und donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)40 428 99 22 11.

Gebühren: keine

Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulinformationszentrum:
Tel.: +49 (0)40 428 99 22 11
E-Mail-Adresse:

Welchen Abschluss habe ich nach abgeschlossener Berufsausbildung Bayern?

In allen Fällen wird nach erfolgreicher Beendigung/Prüfung des jeweiligen Bildungsweges ein Mittlerer Bildungsabschluss verliehen, der die Voraussetzung für weitere, höhere Abschlüsse ist.

Welchen Abschluss habe ich nach abgeschlossener Berufsausbildung Niedersachsen?

Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages im dualen System Berufsschule (2 bis 3 ½ Jahre) im Rahmen der dualen Berufsausbildung Berufsschulabschluss verbunden mit: Hauptschulabschluss, wenn erfolgreiche Berufsausbildung und Berufsschulabschluss in einem Ausbildungsberuf nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO vorliegen.

Welchen Abschluss habe ich nach abgeschlossener Berufsausbildung RLP?

Schulabschluss und Berufsausbildung: Unter bestimmten Voraussetzungen entspricht der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss (Hauptschulabschluss) in Kombination mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (mit guten Abschlussnoten und Fremdsprachenkenntnissen) dem Mittleren Schulabschluss.

Was ist ein voll qualifizierter Berufsabschluss?

Aber was ist ein Quabi? Der qualifizierte berufliche Bildungsabschluss (Quabi) ist ein weiterer Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule, der sich aus dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Quali) und einem durchschnittlichen Berufsabschluss wie z.B. der Gesellenprüfung zusammensetzt.