2 Jahre bis zur Rente überbrücken

Möglichst früh in Rente gehen, und das am besten ohne Abschläge. So sieht der Wunsch von vielen Menschen in Deutschland aus. Da das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren massiv zusammengekürzt wurde, wird es für die meisten Bürgerinnen und Bürger allerdings immer schwieriger, dieses Ziel zu erreichen. Pro Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand gehen, kostet Sie ein Leben lang 0,3 Prozent Ihrer Rente. Bei einem Jahr kommt so bereits ein Minus von 3,6 Prozent zusammen.

Anleitung zum früheren Renteneinstieg

Wer sich jedoch ein bisschen im Sozialrecht auskennt und sich über seine Optionen informiert, kann möglicherweise doch zu einem früheren Renteneintritt kommen. Und das ganz ohne Abzüge. Um Sie in diesem komplexen Thema zu unterstützen, haben wir eine Anleitung in fünf Punkten für Sie zusammengestellt.

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Diese Anleitung ist nicht dafür gedacht, das System der deutschen Sozialversicherung vorsätzlich auszunutzen. Der Sozialverband setzt sich seit jeher für eine Stärkung von gesetzlicher Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein. In unserer Sozialberatung erleben wir aber leider täglich hilfesuchende Menschen, die unverschuldet zwischen die Mühlen der einzelnen Sozialleistungsträger geraten sind. Menschen, die erkrankt sind und aufgrund von Unkenntnis auf viel Geld verzichten müssen. Unsere „Anleitung zum früheren Renteneinstieg“ ist also vor allem für Bürgerinnen und Bürger gedacht, die aufgrund von Krankheit und Behinderung nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können.

Mit welchem Jahrgang geht es wann in Rente?

Strategie zum Ausstieg aus der Rente – in fünf Schritten

1) Renteneintrittsdatum ermitteln

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre persönliche Situation. Dafür müssen Sie drei wichtige Fragen beantworten.

  • In welchem Jahr sind Sie geboren?
  • Liegt eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung vor?
  • Wie viele Versicherungsjahre werden Sie beim Renteneintritt hinter sich haben?

Ihr Geburtsjahr ist wichtig, da einige Arten der Altersrente durch den Gesetzgeber nur befristet etabliert worden sind. Ein Beispiel ist die Rente für besonders langjährig Versicherte, die spätere Generationen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Unsere Grafik (siehe oben) zeigt die wichtigsten Fakten auf. Wenden Sie sich bei detaillierten Fragen bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder eine unserer Sozialberatungsstellen.

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen. Ganz einfach, ohne Abzüge. Eine Schwerbehinderung zählt hier allerdings nur ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Gleichgestellte Arbeitnehmer profitieren hiervon nicht!

Die kniffligste Frage wird sein, Ihre individuellen Beitragszeiten zu ermitteln. Haben Sie ohne Unterbrechung immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet, ist es einfach. Komplexer wird es, wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit, ein Studium oder krankheitsbedingte Fehlzeiten berücksichtigt werden müssen. Eine genaue Übersicht, welche Zeiten im Rentenrecht wie angerechnet werden, finden Sie auf den Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Altersrente verlangt welche Beitragszeiten, um ohne Abschläge in Rente zu gehen?

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Klärung dieser Punkte haben, wenden Sie sich kostenlos an die gesetzliche Rentenversicherung. Als Mitglied des SoVD können Sie natürlich gern unsere Sozialberatung in Anspruch nehmen.

2. Drei Jahre rückwärts rechnen

Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, kann folgendes Szenario eine Möglichkeit sein: Bis zum zuvor berechneten Renteneintritt sind es noch einige Jahre? Schon jetzt fallen Sie auf der Arbeit häufig aus, weil Ihre Gesundheit immer häufiger Probleme macht?

Rechnen Sie noch einmal drei Jahre zurück. Beispiel: Ihr frühester Einstieg in die Rente wäre der 01.01.2024. Gehen Sie drei Jahre zurück, kommen Sie auf den 01.01.2021. Warum? Das erfahren Sie im nächsten Schritt.

3. Arbeitssuchend melden

Wie bitte? Kündigen? Doch, Sie haben richtig gelesen. Wenn Sie ein Arrangement mit Ihrem Arbeitgeber finden und Ihr Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich auflösen, haben Sie ab einem Alter von 58 maximal zwei Jahre lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auf diese Weise können Sie das Arbeitsleben noch einmal zwei Jahre früher beenden – und zwar ohne Abschläge auf die Rente. Selbstverständlich leben Sie in dieser Zeit auf kleinerem finanziellem Budget, da das Arbeitslosengeld nur zwischen 60 und 67 Prozent Ihres letzten Nettogehalts beträgt. Genaue Informationen hierzu finden Sie bei der Agentur für Arbeit.

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Achten Sie genau auf die Fristen, ansonsten können Sie auf dem Weg in die Rente viel Geld verlieren.

Dieser Weg ist allerdings mit einigen Stolpersteinen gepflastert. Kündigen Sie selbst, wird Ihnen das Arbeitslosengeld mehrere Monate lang gesperrt. Auch bei einer einvernehmlichen Regelung mit Ihrem Chef, müssen Sie aufpassen. Spätestens drei Monate vor Vertragsende müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Sonst droht auch hier eine Sperre.

4. Arbeitslosigkeit und Krankengeld

Wie bereits oben geschildert: Unsere Hinweise richten sich in erster Linie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen so früh wie möglich in die Rente gehen möchten. Schließlich wollen Sie von Ihrem wohlverdienten Ruhestand noch ein paar Jahre etwas haben. Geschichten von Nachbarn, Angehörigen oder Bekannten, die kurz nach dem Renteneintritt unheilbar erkrankten oder sogar starben, haben wir wohl alle schon einmal gehört.

Das soll Ihnen nicht passieren! Vielleicht fragen Sie sich immer noch, warum Sie vom errechneten Rentenbeginn ohne Abschläge drei Jahre zurückrechnen sollen. Mit dem Arbeitslosengeld können Sie schließlich maximal 24 Monate überbrücken.

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Arbeitslosen- und Krankengeld können miteinander kombiniert werden.

Die Lösung liegt in der Kombination aus Kranken- und Arbeitslosengeld. Als Angestellter erhalten Sie im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung. Sind Sie im Anschluss weiter krank geschrieben, muss der Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt mehr zahlen, die Krankenkasse springt ein. Höchstens 72 Wochen gibt es in diesem Fall nun noch Krankengeld, in Höhe von rund 70 Prozent des Brutto-Einkommens.

Liegt also tatsächlich eine Erkrankung vor, sollte das Krankengeld in Ihrem Interesse vor dem Arbeitslosengeld beantragt werden. Im umgekehrten Fall – erst Arbeitslosigkeit, anschließend Krankengeld – müssten Sie deutliche finanzielle Abstriche machen. Denn dann würde die Kasse das Krankengeld nach Ihrem letzten Einkommen, dem Arbeitslosengeld, berechnen.

Achten Sie auch hier wieder unbedingt auf Fristen. Spätestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen, sonst droht die Sperrzeit ohne Einkommen.

Durch die Kombination von Kranken- und Arbeitslosengeld können Sie also rund drei Jahre vor dem Erreichen Ihrer individuellen Altersgrenze aus dem Job aussteigen. Ohne Abschläge. Ganz legal. Aber Vorsicht: Einige Fallen stehen zwischen Ihnen und der Rente. Zum Beispiel gelten Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Einstieg in die Rente nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen als Beitragszeiten – etwa bei Insolvenz des Betriebs. Bevor Sie etwas in die Wege leiten, sollten Sie in jedem Fall mit einem Experten sprechen, zum Beispiel in unserer Sozialberatung.

5. Rente beantrage und das Leben genießen

Sie haben alle Informationen zusammen? Sie haben alle Details noch einmal von einem Fachmann checken lassen? Dann vergessen Sie nicht, spätestens drei Monate vor dem anvisierten Rentenbeginn einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Egal ob Sie in dieser Zeit noch berufstätig sind, Kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten. Für Ihren Lebensabend wünschen wir Ihnen alles Gute!

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Genießen Sie Ihren Ruhestand.

Wenn die Altersrente ansteht, verfügen die meisten Menschen über mehrere Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich Fragen, zum Beispiel:

Ist die Rente mit Schwerbehindertenausweis besser als die nach 45 Jahren?
Sind die letzten Jahre vor der Rente besonders wertvoll, was die "Rentenpunkte" angeht?
Kann ich zwei Varianten der vorgezogenen Rente miteinander kombinieren, um die Abschläge zu umgehen?

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen über die Risiken von Arbeitslosigkeit unmittelbar vor dem Start Ihrer geplanten Altersrente. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kann ich mich zwei Jahre vor der Rente arbeitslos melden?

Wer 2 Jahr vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld 1 bezieht, riskiert unter Umständen den Einstieg in diese abschlagsfreie Rente. Denn ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn zählt nicht als anrechenbare Wartezeit. Außer der Versicherte wird arbeitslos, weil sein Arbeitgeber insolvent wird oder den Betrieb vollständig aufgiebt.

Wie lange kann man vor der Rente arbeitslos sein?

Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet, und zwar zeitlich unbegrenzt. Doch es gibt eine Ausnahme: Arbeitslosenzeiten in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn werden nicht angerechnet.

Sind die letzten Jahre wichtig für die Rente?

„Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig! “ Das ist nicht richtig. Die Rentenhöhe hängt nicht von den Einzahlungen Ihrer letzten Arbeitsjahre ab, sondern resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben.

Kann ich vor der Rente arbeitslos melden?

Darf die Arbeitsagentur mich vorzeitig in Rente schicken? Nein. Das kann Ihnen nur beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) passieren. Ob ein Anspruch auf Rente bereits besteht, geht die Arbeitsagentur, wenn es um die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 geht, nichts an.

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